26.10.2026
Mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) hat Deutschland die europäische NIS2-Richtlinie in nationales Recht übertragen. Das Gesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Im Gegensatz zu den bisherigen KRITIS-Regeln betrifft es nicht mehr nur große Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen – darunter viele Betriebe in Bayerisch-Schwaben.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich fallen Unternehmen unter NIS2, wenn sie in einem der im Gesetz genannten Sektoren tätig sind und eine bestimmte Größe erreichen. Als Faustregel gilt: ab etwa 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Zu den Sektoren zählen unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur und IT-Dienste, aber auch verarbeitendes Gewerbe (z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau), Lebensmittelproduktion, Abfallwirtschaft und Chemie. Gerade für produzierende Betriebe in der Region lohnt sich deshalb ein genauer Blick.
Das Gesetz unterscheidet zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen. Die Einordnung hängt von Sektor und Unternehmensgröße ab und bestimmt unter anderem, wie streng die Aufsicht ausfällt.
NIS2 sieht deutlich höhere Bußgelder vor als bisher. Für besonders wichtige Einrichtungen sind Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 %. Mindestens genauso schwer wiegt aber der praktische Schaden eines Cyberangriffs.
Viele kleinere Unternehmen fallen nicht direkt unter NIS2 – spüren die Auswirkungen aber trotzdem. Denn betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und verlangen zunehmend Nachweise über IT-Sicherheitsmaßnahmen von ihren Zulieferern und Dienstleistern. Wer hier gut aufgestellt ist, hat einen Wettbewerbsvorteil.
Die C.S.M. EDV-Service GmbH aus Lauingen (Donau) unterstützt Unternehmen in Bayerisch-Schwaben bei der technischen Umsetzung: von der Bestandsaufnahme über Firewall, Endpoint-Schutz (EDR) und Backup-Konzepte bis zum Monitoring Ihrer Systeme. Für die rechtliche Bewertung arbeiten Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen – die technische Seite übernehmen wir. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.
In der Regel nicht direkt, es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Sektoren und Dienste. Zudem können Anforderungen indirekt über Kunden in der Lieferkette auf Sie zukommen.
Eine erste Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls erfolgen, eine ausführlichere Meldung innerhalb von 72 Stunden.
